BVfK-Wochenendticker 27. August 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Kein BVfK-Mitglied muss Angst vor den Paragraphen 434 und 476 haben.

 

Der Goldkettchen behängte, von prallen Blondinen begleitete, im Verkaufswohnwagen residierende Gebrauchtwagenhändler zählt auch heute noch zum Standardklischee vieler TV-Krimis.

 

Die Regeln der Abwrackprämie benachteiligten die Freien - dennoch waren sie erfolgreich.

 

Neues von der „Causa Hyundai“ Der koreanische Autohersteller hat eine Lawine losgetreten, mit der große Teile des europäischen EU-Neufahrzeughandels vernichtet werden könnten. BVfK-Informations- und Beratungsangebot.

 

Probleme bei der Neuzulassung von Importfahrzeugen aus Slowenien beseitigt: NRW-Verkehrsminister folgt der BVfK-Forderung - Erlass ausgesetzt.

 

NEUES ZUM VW-ABGASSKANDAL: LG Düsseldorf entscheidet zugunsten des Händlers!

 

BVfK-Mitgliederversammlung 2016 - Terminabstimmung.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

große Ereignisse geben uns die Möglichkeit zu beweisen, wie schnell, engagiert, kompetent und wirkungsvoll ihr BVfK arbeitet. Wir hatten den Verband gerade gegründet, da kündigte sich zum 1.1.2002 das neue Gewährleistungsrecht an. Der Gewährleistungsausschluss beim Verbrauchsgüterkauf wurde ganz verboten und die Beweislastumkehr eingeführt. Der Gebrauchtwagenhandel stand vor der seit Jahrzenten größten Veränderung, von der viele glaubten, sie nicht bewältigen zu können.

Obwohl der junge BVfK damals nicht einmal über einen einzigen fest angestellten Juristen verfügte, hatten wir schnell ein Team gebildet, mit dem die freien Kfz-Händler auf die neue Situation vorbereitet werden konnten.

Es wurden neue Kaufverträge entwickelt und Seminare quer durch die Republik organisiert. Heute muss kein BVfK-Mitglied mehr Angst vor den Paragraphen 434 und 476 haben.

Da nicht geringe Kräfte am Werk sind,den Handel am liebsten gesetzlich zu einer lebenslangen Gebrauchtwagengarantie zu verpflichten, gilt es wachsam zu sein und man kann erwarten, dass wir unsere branchenpolitischen Hausaufgaben auch weiterhin sehr gut machen werden.

Das war dann auch bereits von 2003 - 2009 dringend notwendig, denn plötzlich suchte der Steuerskandal mit ungeheurer Wucht die Branche heim:

Die deutschen Finanzbehörden versuchten verzweifelt, den viel zu spät erkannten gigantischen Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, bei dem mittels Schneeballsystemen, Scheinfirmen und anderen Konstrukten die Freizügigkeit des europäischen Binnenmarktes und die unterentwickelte Kommunikation zwischen den Behörden der einzelnen Länder ausgenutzt wurden, um europaweit einen jährlichen Schaden von bis zu 150 Milliarden € zu verursachen (das ist kein Druckfehler!). 

Bei den zuständigen Finanzbehörden und Steuerfahndungen  entwickelte sich Panik und Konfusion und vor lauter Verzweiflung und mangels entsprechender Möglichkeiten jagte man die Falschen:

Während die Ganoven meist schnell über alle Berge waren, attackierte man die meist ahnungslos an der Lieferkette Beteiligten, überfiel mit Rollkommandos Haus und Hof und arrestierte Betriebs- und Privatvermögen gesetzestreuer Unternehmer. 

Der BVfK gründete die Leistungsgruppe-Steuerskandal, wies mit renommierten Steuerexperten gutachterlich den von oben angeordneten notorischen Rechtsbruch nach, der nach dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ den die am EU-Binnenmarkt teilnehmenden Unternehmer schützenden Paragraph 6a Abs.4 des Umsatzsteuergesetzes (Vertrauensschutz) einfach außer Kraft setzte, prangerte die skandalösen Missstände bei Öffentlichkeit und Politik an, sorgte schließlich in jahrelanger Kleinarbeit für ein Umdenken bei den Verantwortlichen und entwickelte Lösungsmodelle für die Betroffenen und insbesondere Rezepte für sichere steuerfreie EU-Binnenmarktlieferungen:

(s.a. BVfK-Broschüre-und-Checkliste-EU-Nettowarenlieferung ),

Auch hier waren wir nicht nur lange Zeit die ersten am Markt und konnten mittels eines 6-stelligen Solidarbudgets für eine Trendwende sorgen, sondern mussten auch unsere sehr früh veröffentlichte schonungslos kritische Bewertung der Situation niemals korrigieren.

Wir mussten allerdings auch feststellen, dass Beweislastumkehr und Steuerskandal nicht nur mit Ignoranz und Arroganz auf der einen Seite zu tun hatten, sondern auch mit dem selbst verursachten schlechten Image der so verschrieenen "Rosstäuscher-Branche".

Der Goldkettchen behängte, von prallen Blondinen begleitete, im Verkaufswohnwagen residierende Gebrauchtwagenhändler zählt auch heute noch zum Standardklischee vieler TV-Krimis.

Bild unten: Werbeanzeige. Das Klischee vom Rosstäuscher wird sogar in der Werbung genutzt.

Dies spielte zwar am Rande ebenfalls eine Rolle, als Angela Merkel und Peer Steinbrück im Januar 2009 vor die Kameras traten und die den freien Handel benachteiligenden Regeln der Abwrackprämie präsentierten, dennoch richtete dies keinen allzu großen Schaden ein, denn nicht nur der BVfK war schnell auf der Bühne und konnte die Dinge erfolgreich mitgestalten und den Händlern hilfreich zur Seite stehen, die freien Händler selbst zeigten wieder einmal, wie leistungsfähig und flexibel sie auf sich plötzlich verändernde Situationen reagieren können. 

Ja, das waren wilde Zeiten mit Goldgräberstimmung, die an den geradezu explodierenden Autohandel nach Mauerfall und deutscher Wiedervereinigung erinnerte.

Wozu diese ausführliche Rückbetrachtung und Plakatieren eigener Leistung und Kompetenz, bei der im Übrigen nicht unerwähnt bleiben soll, dass das Düsseldorfer Landgericht mit fast einem Jahr Verspätung das erkennt, was der BVfK zum Abgasskandal von Anfang an und zunächst ziemlich alleine festgestellt hat: „Es sei fraglich, ob es sich (bei der Softwaremanipulation) um einen (kaufrechtlichen) Mangel handele…!“ ?

Wir möchten Sie, verehrte BVfK-Mitglieder mit zunehmender Eindringlichkeit darauf vorbereiten, dass wir es wieder einmal mit einem Großereignis zu tun haben, welches Ihren Verband in seiner Kompetenz und Leistungsfähigkeit bis an die Grenzen fordert.

Wenngleich wir die finanziellen Früchte unseres Wachstums wie auch unseren enormen Erfahrungsschatz immer in die Steigerung unsere Kapazitäten und Möglichkeiten investiert haben, stehen wir mit der Causa Hyundai vor einem Fall, der uns große Sorgen und alles andere als sicher macht, die Situation beherrschen zu können. 

Nach nunmehr sechs Wochen dürfte feststehen: Der koreanische Autohersteller hat eine Lawine losgetreten, mit der europaweit große Teile des EU-Neuwagenhandels vernichtet werden könnten. Im Grunde genommen bedurfte es noch nicht mal eines Tritts gegen diese Lawine, sondern es musste nur ein kleiner Hebel namens Markenrecht angesetzt werden, um diese Entwicklung in Gang zu setzen.

O.K. - Alle BVfK-Schalter umgelegt, Ruder hart Backbord, Maschine Vollgas, Kompetenz und Energie gebündelt und auf ins Gefecht! 

Doch was müssen wir erleben? Konfusion, Ignoranz, falsche Wahrnehmung und wirklichkeitsfremde Heilsbringer erzeugen an einer Stelle ein großes Durcheinander, wo wir ohne Zeit zu verlieren schnellstmöglich zu einer Schlachtordnung finden müssten, die dem heranrollenden Tsunami gewachsen ist.

Das hat leider wertvolle Zeit gekostet und dennoch haben wir in der Zwischenzeit Vieles in Bewegung gesetzt und Lösungsmodelle entwickelt, während sich an anderen Stellen die Erinnerung an Grimm´s Märchen aufdrängen: „ … und wenn sie nicht gestorben sind, dann tagen sie noch heute…“

Das ist sehr schade, doch können wir keine Zeit des Bedauerns verlieren und müssen halt wieder einmal alleine in den Ring um den Kampf David gegen Goliath zu üben. Dabei sind wir uns nicht einmal ganz sicher, wer Goliath denn überhaupt ist?

Sind Hyundai und seine europäischen Manager nur Werkzeug bei der europaweiten Neusortierung des Neuenwagenvertriebs der Koreaner zu Gunsten von Handelsgruppen, die zu den Big Playern zählen? Erklärt das die vielen Paradoxa und Widersprüche die mit dafür gesorgt haben, dass einige lange nicht erkennen konnten, was hier wirklich geschieht und der BVfK-Bewertung bisher nicht glauben wollten? Geht es nicht nur um Markenrecht, sondern wird nicht von Hyundai das Kartellrecht massiv verletzt? Und zwar seit Jahren?

Eines ist jedenfalls sicher: Niemand kann behaupten, das richtige Rezept gegen dieses Situation zu haben, deren Vernichtungsgefahr man nicht durch ein paar Telefonate beseitigt. 

Das einzig Erfolgversprechende ist das akribischer und systematischer Bearbeiten aller relevanten rechtlichen und  politischen Bereiche. Dies erledigt Ihr BVfK mit hohem Aufwand.

Einen Teil des Ergebnisses dieser Arbeit können Sie einen Informations- und Beratungsangebot entnehmen, zu welchem Sie über diesen Link gelangen:

LINK >>>  BVfK-ECDA--Info und Beratungsangebot zum-markenrechtlichen-Vorgehen-von-Hyundai

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, dies alles gründlich zu studieren. Nicht nur, wenn Sie in der Vergangenheit Fahrzeuge der Marke Hyundai verkauft haben. Schätzungen gehen davon aus, dass in den letzten Jahren circa 30 % aller EU-Importe dieses Herstellers mit dem Problem behaftet sein könnten. 

Sie werden lesen, dass wir realistischerweise nur begrenzten Optimismus verbreiten können und zu Pragmatismus raten müssen, aber auch das ist manchmal notwendig, um am Ende sagen zu können:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Herzliche Grüße

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

p.s.:  Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.“

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Probleme bei der Neuzulassung von Importfahrzeugen aus Slowenien beseitigt:

 

NRW-Verkehrsminister folgt der BVfK-Forderung - Erlass ausgesetzt.

Im BVfK-Wochenendticker vom 06.08.2016 ( Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.) hatten wir bereits darüber berichtet, dass es aufgrund eines aktuellen Erlasses des Verkehrsministeriums NRW bei der Beantragung von Blanko-Zulassungsbescheinigungen Teil II (Blanko-ZB II) für aus Slowenien importierte Neufahrzeuge zu bis zu vierwöchigen Verzögerungen kommen kann.

Der Erlass sieht eine vorherige Prüfung des Fahrzeugstatus durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor, da in der Vergangenheit zunehmend bereits in Slowenien z. B. mit Tageszulassung zugelassene Fahrzeuge bei den deutschen Zulassungsbehörden als Neufahrzeuge angemeldet worden sind, um auf diesem Wege rechtswidrig eine Blanko-ZB II zu erlangen.

Da von dem Erlass natürlich auch die seriös arbeitenden Händler betroffen sind, hat der BVfK sich eingeschaltet und mittlerweile mit dem Verkehrsministerium eine zumindest vorübergehende Lösung vereinbaren können.

Der BVfK konnte bewirken, dass der Erlass in naher Zukunft ausgesetzt wird. Die Aussetzung ist vom Verkehrsministerium für die 36. Kalenderwoche (06.-09.09.2016) angekündigt worden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Händler damit rechnen, dass die beantragten Dokumente wieder gewohnt zügig ausgestellt werden.

Sofern zukünftig bei den Zulassungsbehörden keine Unregelmäßigkeiten mehr zu beobachten sind, hat das Verkehrsministerium auch eine endgültige Aufhebung des Erlasses in Aussicht gestellt.

SO

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

NEUES ZUM VW-ABGASSKANDAL:

 

LG Düsseldorf entscheidet zugunsten des Händlers! Sogar das Vorliegen eines Sachmangels wird bezweifelt!

Bedeutend ruhiger ist es in den vergangenen Wochen um die VW-Abgasaffäre geworden. Die BVfK-Rechtsabteilung erreichen nur noch vereinzelt Schreiben von Rechtsanwälten, die mögliche Ansprüche Ihrer Mandanten nicht nur gegen den verantwortlichen Hersteller, sondern auch gegen den verkaufenden Händler sichern bzw. durchsetzen wollen.

Dies mag mehrere Ursachen haben.

Zum einen könnte es daran liegen, dass VW bei der Durchführung des Rückrufs zwischenzeitlich schneller vorankommt und die erforderlichen Nachbesserungsarbeiten an vielen Fahrzeugen schon vorgenommen hat. Dafür sprechen Meldungen über weitere Freigaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für bestimmte Marken und Typen betroffener Fahrzeuge. Verlässliche Angaben zum Fortschritt des Rückrufs fallen jedoch schwer, da weder das KBA noch VW selbst konkrete Zahlen hierzu veröffentlichen.

Zum anderen dürften aber ganz entscheidend auch die zunehmend sinkenden Erfolgsaussichten in diesen Verfahren für ein verhalteneres Auftreten der zuvor umtriebigen Anwälte sorgen. Seit Aufkommen des Skandals entschieden die angerufenen Gerichte bundesweit von Stralsund bis Ravensburg im Gros der Verfahren, die in der Regel auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet waren, zugunsten der beklagten Händler. Die Argumente der Gerichte lesen sich hierbei recht vielschichtig. Mal wurde die Erheblichkeit des vermeintlichen Mangels verneint. Mal wurde moniert, dass dem Händler keine angemessene Frist zur Nachbesserung gewährt worden ist. Hierbei sei dem Käufer auch eine längere Zeit des Wartens zumutbar, denn eine flächendeckende Rückrufaktion benötige Zeit, zumal das KBA damit einverstanden sei.

Diese Ansicht vertritt in der jüngsten Entscheidung auch das LG Düsseldorf (Az.: 6 O 413/15). Doch das Gericht ging darüber hinaus und bezweifelte gar, dass die durchgeführte Manipulation der Werte als Sachmangel einzustufen sei. In der mündlichen Verhandlung wies der Richter jedenfalls diesbezüglich darauf hin, dass das Fahrzeug praktisch doch uneingeschränkt genutzt werden könne.

Wir dürfen daher weiter davon ausgehen, dass die VW-Affäre für die Händler doch glimpflich ausgeht. Sollten Sie dennoch in diesem Zusammenhang mit Kundenforderungen konfrontiert werden, empfehlen wir die Zuhilfenahme der BVfK-Rechtsabteilung.

SO

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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Bild links: BVfK-Mitgliederversammlung 14.11.2015 in Starnberg

BVfK-Mitgliederversammlung 2016

Terminabstimmung

Bekanntermaßen soll noch in diesem Jahr eine BVfK-Mitgliederversammlung stattfinden. Damit möglichst viele von Ihnen teilnehmen können, möchten wir um Ihre Unterstützung bei der Findung eines Termins bitten.

Dabei haben wir versucht, es Ihnen wieder möglichst einfach zu machen und ein entsprechendes Umfragetool eingerichtet. Hier können Sie am besten gleich mehrere Wunschtermine ankreuzen.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit auch dann, wenn Sie Ihr Anliegen bereits Rechtsanwalt Sandner mitgeteilt haben.

Wir würden uns freuen, Sie wären in diesem Jahr dabei, wenn es wieder um viele spannende und interessante Themen geht.

Hier geht's zur Terminabstimmung:

https://www.bvfk.de/terminabstimmung-zur-bvfk-mitgliederversammlung-2016/

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